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Kosten

Ein Rezept genügt!

Was kostet
mich das?

Die Antwort: Fast Nichts - ein Rezept genügt! 

Die Homecare-Versorgung umfasst überwiegend Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Anspruch als Versicherter ergibt sich aus den §§ 31 & 33 SGB V (Sozialgesetzbuch V). Die Leistungen der Kostenträger beinhaltet dabei nicht nur das Produkt, sondern auch die damit untrennbar verbundenen Dienstleistungen wie z.B. Einweisung und Beratung. Der Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest & rezeptiert das benötigte Produkt, wie z.B. Verbandmittel und Hilfsmittel, auf dem Muster 16.

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Beim Einlösen des Rezeptes müssen Sie lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10%, höchstens jedoch von insg. 10 € für den Monat leisten. Insgesamt sollen die jährlichen Belastungen 2% Ihres Bruttofamilien-einkommens nicht überschreiten. Für chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze bei 1%.

 

Auch für Privatversicherte werden die Kosten in der Regel erstattet. Dabei sind die geschlossenen individuellen Versicherungsverträge maßgeblich.

Was ist Homecare

Was ist Homecare?

Homecare im Überblick: Die fünf Leistungen der Homecare-Versorgung. Erfahren Sie im nachfolgendem Video was Homecare für Sie bedeutet:

FAQ

Meist gestellte Fragen

Informieren Sie sich über die häufigsten Fragen unserer Patienten und deren Angehörigen

  • Habe ich eine gesetzlichen Anspruch auf Homecare?
    Ja. Ihren Anspruch sichert das Sozialgesetzbuch (SGB V) in den §§ 31 und 33. Die Hauptbereiche verteilen sich wie folgt: Verbandmittel (§ 31 Abs. 1 SGB V), Arzneimittel (§ 31 Abs. 1 SGB V), Bilanzierte Diäten, wie z.B. Trink- und Sondennahrung (§ 31 Abs. 5 SGB V), Hilfsmittel, wie z.B. Ernährungspumpen oder Artikel zur Stoma- und Inkontinenzversorgung (§ 33 SGB V).
  • Was versteht man unter Entlassungsmanagement?
    Bevor Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden sind die Kliniken gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob eine Nachversorgung zu Hause oder in einer Einrichtung notwendig ist. Es muss Ihr weiterer Versorgungsbedarf ermittelt und die Entlassung auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Alle notwendigen Rezepte und erforderlichen Leistungen werden aufgelistet. Die Organisation dieser Nachversorgung durch das Krankenhaus wird als Entlassungsmanagement bezeichnet. Wir als Homecare-Unternehmen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen auf dem gesamten weiteren Versorgungsweg, beantworten Fragen zu den Kosten und der Anwendung der medizinischen Hilfsmittel.
  • Wer entscheidet, von welchem Anbieter ich meine Produkte erhalte?
    Sie haben die Wahl: je nach Therapiebereich dürfen Sie sich für einen Dienstleister entscheiden und diesen bei Bedarf auch wechseln. Homecare-Unternehmen, müssen Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen haben, um als Leistungserbringer agieren zu dürfen. Die Unternehmen sind laut § 127 Abs. 5 des fünften Sozialgesetzbuchs verpflichtet, Sie vor Inanspruchnahme der Leistung zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen nach § 33 im Einzelfall geeignet und notwendig sind (§ 127 Absatz 5 SGB V).
  • Wie kann ich zur med!pertante GmbH wechseln?
    Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern beim Wechsel Ihres Anbieters. Die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten finden Sie in unserem Kontakt- oder Teambereich.
  • Ist die med!pertante GmbH ein Pflegedienst?
    Nein. Die med!pertante GmbH ist kein Pflegedienst. Wir sind ein professioneller Hilfs-, Reha- und Arzneimittelversorger mit zugehörigen medizinischen Beratungsleistungen. Um Ihre ganzheitliche Versorgung sicherzustellen, kooperieren wir sowohl mit stationären als auch ambulanten Pflegeeinrichtungen. Sie sind auf der Suche nach einem Pflegedienst? Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter. Sie haben noch keinen persönlichen Ansprechpartner? Dann kontaktieren Sie uns.
  • Wer kümmert sich um die Rezepte?
    Wir kümmern uns um die Kostenklärungen und übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Krankenkassen. Ihre Rezepte werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten. Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse haben, legen Sie uns diese bitte zusammen mit Ihrem Rezept vor. Wenn Sie ein Folgerezepte einreichen möchten, senden Sie dieses gerne vorab an: post@medpertante.de oder geben es Ihrem gewohnten Ansprechpartner. Den Rückschlag für das Originalrezept senden wir Ihnen dann mit der Produktlieferung zu. Sie haben eine Frage bezüglich Ihrer Rezepte? Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter.
  • Wie erhalte ich meine Produkte?
    Sie erhalten Ihre Produkte innerhalb von 48 Stunden frei Haus geliefert. Alle Produkte werden auf Wunsch in neutralen Kartons verschickt, wodurch die Diskretion zu jeder Zeit gewahrt wird. Falls Sie in Urlaub fahren, sprechen Sie uns rechtzeitig an.
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